Im Patentnichtigkeitsverfahren besteht zwischen mehreren Klägern eine notwendige Streitgenossenschaft im Sinne von § 62 ZPO, weil die Entscheidung gegenüber jedem Kläger grundsätzlich einheitlich ergehen muss (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - X ZR 11/13, - Fugenband). Der BGH hat nun in der Entscheidung X ZR 59/19 „Oszillationsantrieb“ entschieden, dass dennoch gegenüber den anderen Klägern durch Teilurteil über eine auf Nichtigerklärung eines Patents gerichtete Klage mehrerer Kläger entschieden werden kann, wenn das Verfahren gegen einen der Kläger gemäß § 240 ZPO unterbrochen ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 2. Februar 2016 - X ZR 146/13 Rn. 6 f.).